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   BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96   

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BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96 (https://dejure.org/1996,2252)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1996 - 4 StR 404/96 (https://dejure.org/1996,2252)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 404/96 (https://dejure.org/1996,2252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für die Präklusion einer Besetzungsrüge - Anforderungen an die Erkennbarkeit der Vorschriftswidrigkeit der Besetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 222a, § 222b, § 338 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 403
  • MDR 1997, 81
  • BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5
  • NStZ 1997, 146 (Ls.)
  • NStZ 1997, 181
  • NJ 1997, 111
  • StV 1997, 59
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvR 249/84

    Verfassungsmäßigkeit der Rügepräklusion bei erkennbarer Vorschriftswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Das Gesetz geht somit - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfG NStZ 1984, 370) - davon aus, daß das Unterlassen des Besetzungseinwands nach Mitteilung der Gerichtsbesetzung (§ 222 a Abs. 1 StPO) grundsätzlich zur Präklusion der Besetzungsrüge führt (vgl. die Begründung zum Entwurf des StVÄG 1979, BTDrucks. 8/976 S. 24 ff., 44 ff., 60; Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 338) Rdn. 10; Roxin Strafverfahrensrecht 24. Aufl. § 41 C, § 53 E II 2 a).

    Soweit sich die Revision zur Stützung ihrer Auffassung, die Besetzungsrüge sei nicht präkludiert, auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NStZ 1984, 370, 371 und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHSt 33, 126, 130 beruft, kann ihr nicht gefolgt werden.

    Die Revision behauptet auch nicht, daß der gerügte Verstoß auf einer gezielten Manipulation der Gerichtsbesetzung beruht, so daß der Senat nicht zu entscheiden hat, ob in einem solchen Falle unbeschadet der gesetzlichen Regelung die Besetzungsrüge im Revisionsverfahren erhalten bleibt (vgl. BGHSt 40, 218, 240; offengelassen auch in BVerfG NStZ 1984, 370, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 4).

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84

    Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Soweit sich die Revision zur Stützung ihrer Auffassung, die Besetzungsrüge sei nicht präkludiert, auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NStZ 1984, 370, 371 und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHSt 33, 126, 130 beruft, kann ihr nicht gefolgt werden.

    Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87]; Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129).

  • BGH, 25.04.1995 - 4 StR 173/95

    Verhinderungsgrund - Teilnahme an einem Festakt - Präklusion des

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Entscheidend hierfür ist, daß der Besetzungsfehler objektiv erkennbar war (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 4; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 46, 51; Ranft NJW 1981, 1473, 1476 Fn. 35; Brauns, Die Besetzungsrüge und ihre Präklusion im Strafprozeß, Diss. Köln, 1983, S. 166, 171 ff., 175 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

    Die Revision behauptet auch nicht, daß der gerügte Verstoß auf einer gezielten Manipulation der Gerichtsbesetzung beruht, so daß der Senat nicht zu entscheiden hat, ob in einem solchen Falle unbeschadet der gesetzlichen Regelung die Besetzungsrüge im Revisionsverfahren erhalten bleibt (vgl. BGHSt 40, 218, 240; offengelassen auch in BVerfG NStZ 1984, 370, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 4).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Die Revision behauptet auch nicht, daß der gerügte Verstoß auf einer gezielten Manipulation der Gerichtsbesetzung beruht, so daß der Senat nicht zu entscheiden hat, ob in einem solchen Falle unbeschadet der gesetzlichen Regelung die Besetzungsrüge im Revisionsverfahren erhalten bleibt (vgl. BGHSt 40, 218, 240; offengelassen auch in BVerfG NStZ 1984, 370, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 4).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 - GSSt 1/94 (BGHSt 40, 350, 357 ff., 359; vgl. auch BGHR StGB § 239 b Entführen 3) ist in einem Fall wie dem vorliegenden der Tatbestand der Geiselnahme (§ 239 b Abs. 1 erster Halbsatz StGB) erfüllt, wenn der Täter bei der Entführung beabsichtigt, die Lage des Opfers dazu auszunutzen, es durch die Drohung mit dem Tod oder durch andere qualifizierte Drohung zur Duldung der Vergewaltigung oder anderer sexueller Handlungen zu nötigen.
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Entgegen der Auffassung der Revision hat sich der Angeklagte nicht bereits vor dem Entführen der Frau dieser bemächtigt, sondern das Bemächtigen - das Erlangen der "physischen Herrschaft" über sie (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5) - war nach den Feststellungen der Beginn der Entführung, nämlich der durch Drohung und Gewalt bewirkten Ortsveränderung gegen den Willen des Tatopfers (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1996 - 1 StR 687/95).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87]; Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Im übrigen kann das lediglich hypothetische Vorbringen, ausreichende Überprüfungsmöglichkeiten wären nicht gewährt worden (vgl. hierzu BGHSt 29, 283 ff.), die Rügepräklusion nicht ausschließen.
  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86

    Mitwirkung eines blinden Richters

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87]; Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129).
  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95

    Entführung - List - Falsche Vorstellungen über Ortsveränderung

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Entgegen der Auffassung der Revision hat sich der Angeklagte nicht bereits vor dem Entführen der Frau dieser bemächtigt, sondern das Bemächtigen - das Erlangen der "physischen Herrschaft" über sie (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5) - war nach den Feststellungen der Beginn der Entführung, nämlich der durch Drohung und Gewalt bewirkten Ortsveränderung gegen den Willen des Tatopfers (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1996 - 1 StR 687/95).
  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 421/93
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00

    Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der

    Insbesondere war der Mangel - was keiner näherer Darlegungen bedarf - objektiv erkennbar (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) und war die Erhebung einer Rüge auch zumutbar.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Aus diesem Grund sind von der Präklusionswirkung nach der Rechtsprechung für den Rügeberechtigten objektiv nicht erkennbare Besetzungsfehler (vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) sowie solche ausgeschlossen, die sich allein aus Mängeln in der Person des Richters ergeben oder erst im Laufe der Hauptverhandlung eintreten (BGHSt 34, 236; 35, 164, jew. zur Mitwirkung eines blinden Richters; ferner Gollwitzer aaO. Rdn. 18, 39 m.N.).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Nach dem Präklusionszeitpunkt können nur noch solche Besetzungsfehler gerügt werden, die zuvor objektiv nicht erkennbar waren, d.h. einem sorgfältigen Prozeßbeobachter der von der Möglichkeit der Einsichtnahme in die Besetzungsunterlagen Gebrauch gemacht hätte, verborgen geblieben wären (vgl. BGH NJW 1997, 403, 404 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.02.2017 - 2 StR 431/16

    Kosten- und Auslagenentscheidung (sofortige Beschwerde: Zuständigkeit)

    Hat - wie hier - nur der Angeklagte Revision, die Nebenklägerin aber nur Kostenbeschwerde eingelegt, so entscheidet über die Beschwerde das Beschwerdegericht (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 404/96; Beschluss vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 567/96, NStZ-RR 1997, 238).
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03

    Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand;

    bb) Der durch die unterlassene Vereidigung eines Schöffen begründete Besetzungsfehler ist auch - was für den Eintritt der Präklusionswirkung genügt (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) - objektiv erkennbar.
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 344/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum; Schwierigkeit und Umfang der

    Nach dem Präklusionszeitpunkt können nur noch solche Besetzungsfehler gerügt werden, die zuvor objektiv nicht erkennbar waren, d. h. einem sorgfältigen Prozeßbeobachter, der von der Möglichkeit der Einsichtnahme in die Besetzungsunterlagen Gebrauch gemacht hätte, verborgen geblieben wären (vgl. BGH NJW 1997, 403, 404 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 567/96

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts für Entscheidungen über die sofortige

    Haben - wie hier - nur die Angeklagten Revision, die Nebenklägerin aber nur Kostenbeschwerde eingelegt, so entscheidet über die Beschwerde das Beschwerdegericht (BGHR aaO; Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 404/96).
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